
Private Vorsorge![]()
Kapitallebensversicherung
Rentenversicherung
Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung
Kapitalauszahlung
Besteuerung des Kapitalertrages (= Ablaufleistung minus Beitragssumme) in Höhe von nur 50%,
wenn die Laufzeit mindestens 12 Jahre beträgt und die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr
des Steuerpflichtigen erfolgt. Ansonsten volle Besteuerung der Kapitalerträge.
Todesfallleistungen sind nicht zu versteuern.
Rente
Besteuerung der Rente mit dem ab 2005 erheblich abgesenkten Ertragsanteil.
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Basisversorgung